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allgemeine geschäftsbedingungen von schein & illusion

 

mietdauer

die mietdauer beträgt mindestens einen tag! die miete für abholanlagen ist mit einem angemessenen depot (mind. chf 100.-) bei mietbeginn zu entrichten. bei mieten mit personal und transport sind grundsätzlich 50% des mietbetrages bis 14 tage vor mietbeginn zu entrichten. die restlichen 50% sind innert zehn tagen nach der veranstaltung zu begleichen.

haftung

der mieter übernimmt die haftung der geräte vom zeitpunkt des lagerausgangs bis zum zeitpunkt des lagereingangs. er haftet während dieser zeitspanne voll und ganz für alle schäden, die am mietobjekt entstehen. darunter fallen schäden, die am mietobjekt durch transport, witterung,
nichteinhalten der netznormen, unsachgemässer bedienung vom mieter oder drittpersonen, diebstahl, verschmutzung etc. entstanden sind. ausgenommen sind schäden, die durch alterung hervorgerufen werden, wie z.b. das aussetzen eines leuchtmittels, kabelbruch etc. der vermieter übernimmt jedoch keine haftung für ausfälle von geräten während der veranstaltung. für allfällige schäden an drittpersonen, die durch das vermietete material verursacht werden, haftet die haftpflichtversicherung des vermieters. der vermieter erwartet vom mieter eine verantwortungsbewusste arbeitsweise (gemäss instruktion von schein & illusion), vor allem im zusammenhang mit material, das im aufenthaltsbereich von personen montiert wird. wurde keine instruktion von schein & illusion erteilt, ist es die pflicht des mieters, den vermieter darauf aufmerksam zu machen, ein anrecht auf die instruktion zu erhalten.

unterzeichnung

der mieter bestätigt mit dem unterzeichnen des mietvertrages, dass er denselben durchgelesen hat und anerkennt. mit derselben unterzeichnung belegt er, dass er die geräte selbst geprüft hat. andernfalls anerkennt er die funktionsprüfung durch einen mitarbeiter von schein & illusion.
nachträglich festgestellte mängel an material und zubehör können vom vermieter nicht anerkannt werden.

eigentum

alle mietgeräte inklusive zubehör bleiben eigentum von schein & illusion. beschädigte oder verlorene geräte werden dem mieter zum wiederbeschaffungspreis in rechnung gestellt. bei beschädigten geräten wird dem mieter die gesamte reparatur belastet. dem mieter ist es untersagt, änderungen/abänderungen jeder art an geräten vorzunehmen. schein & illusion behält sich das recht vor, bis zehn tage nach mietende regress auf den mieter zu nehmen, wenn allfällige defekte an geräten festgestellt werden.

annulierung

wird eine bereits bestätigte miete annulliert, so muss der mieter für die annullationskosten wie folgt aufkommen:
bis 30 tage vor mietbeginn 15%
bis 10 tage vor mietbeginn 35%
bis 5 tage vor mietbeginn 50%
bis 3 tage vor mietbeginn 75%
weniger als 3 tage vor mietbeginn den vollen mietbetrag. bereits ausgeführte vorbereitungen sowie speziell für den anlass gemietete, bestellte oder angefertigte objekte und zubehör werden in jedem fall trotz einer annullation dem mieter zu 100% verrechnet. ebenso mietausfälle, die durch die ursprüngliche materialreservation entstanden sind.

sämtliche geschäftsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen recht.

ausschliesslicher gerichtsstand ist 9450 altstätten.